1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen der AES Consulting GmbH, Hindelbank («AES Consulting»), die sie gegenüber ihren Kunden erbringt, insbesondere in den Bereichen Firmengründung, Unternehmensumwandlung und Strategieberatung.
(2) Alle zwischen AES Consulting und dem Kunden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB sowie aus individuellen Absprachen mit dem Kunden. Im Falle von Widersprüchen gehen individuelle Offerten, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige schriftliche Individualabreden diesen AGB vor.
(3) Massgeblich für das jeweilige Vertragsverhältnis ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. AES Consulting behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern und die aktuelle Fassung auf www.aes-consulting.ch zu veröffentlichen. Änderungen gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen Fassung abgeschlossen werden.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AES Consulting hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn AES Consulting der Einbeziehung abweichender Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen von AES Consulting auf der Webseite www.aes-consulting.ch, in Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Vertragsschluss zwischen AES Consulting und dem Kunden kann schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat etc.), per E-Mail oder mündlich vor Ort erfolgen.
(3) AES Consulting ist berechtigt, den Auftrag und die wesentlichen Vertragsinhalte nachträglich schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Massgeblich für Umfang und Preis der beauftragten Leistungen sind in diesem Fall die Auftragsbestätigung, die Offerte oder die individuell dokumentierte Vereinbarung.
(4) Telefonate und Videochats werden durch AES Consulting nur aufgezeichnet, wenn AES Consulting vor Beginn der Aufzeichnung gesondert darauf hinweist und der Kunde der Aufzeichnung ausdrücklich zustimmt.
(5) AES Consulting bestätigt den Zugang von Aufträgen unverzüglich per E-Mail. Eine solche Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar, es sei denn, die Annahme wird darin ausdrücklich erklärt.
(6) Sollte die Erbringung der beauftragten Dienstleistung nicht oder nicht vollständig möglich sein, kommt insoweit kein Vertrag zustande. AES Consulting wird den Kunden darüber unverzüglich informieren. Bereits erhaltene Zahlungen werden zurückerstattet, abzüglich des Entgelts für bis dahin bereits erbrachte Leistungen und getätigte Aufwendungen. Diese werden zum geltenden Stundenansatz gemäss Ziffer 3 abgerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(7) AES Consulting ist berechtigt, zur Vertragserfüllung und zur Kommunikation mit dem Kunden elektronische Kommunikationsmittel, insbesondere E-Mail, Videokonferenzsysteme, Messenger-Dienste sowie elektronische Freigabe- und Signaturlösungen, einzusetzen, soweit dies sachgerecht ist.
(8) Mitteilungen von AES Consulting gelten als zugestellt, sobald sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Post- oder E-Mail-Adresse versendet wurden und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden durfte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Erreichbarkeit sowie die Kontrolle seiner Posteingänge, einschliesslich allfälliger Spam- oder Filterordner, sicherzustellen.
(9) Dem Kunden ist bewusst, dass die Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität elektronischer Kommunikation trotz angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen nicht jederzeit vollständig gewährleistet werden kann. AES Consulting haftet für Schäden aus Übermittlungsfehlern, Viren, technischen Störungen, Ausfällen oder Zugriffen Unbefugter nur bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit.
3. Preise
(1) Sämtliche Preisangaben von AES Consulting verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) sowie allfällig weiterer anwendbarer Steuern und Abgaben.
(2) Das Honorar richtet sich nach der individuellen Auftragsbestätigung oder Offerte. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf einem Stundenansatz von CHF 130.00 und dem effektiven Zeitaufwand. Für bestimmte Dienstleistungen können Pauschalpreise vereinbart werden.
(3) Externe Kosten, insbesondere Notarkosten, Revisorkosten, Handelsregistergebühren, Behördengebühren und weitere Auslagen Dritter, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt, es sei denn, diese sind in einem Paketpreis inbegriffen oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart.
(4) Kostenvoranschläge beruhen auf einer Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Sie sind für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
(5) AES Consulting behält sich vor, die Preise jederzeit anzupassen. Für den Kunden gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
(6) Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts, die vom Kunden gewünscht oder erforderlich werden, können zu einer angemessenen Anpassung des Honorars führen.
4. Bezahlung
(1) Für die persönliche Begleitung beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsdatum. Für andere Dienstleistungen ist der in Rechnung gestellte Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern keine abweichende Frist individuell vereinbart wurde. Individuell vereinbarte Teilzahlungen und Zahlungsvoraussetzungen gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung gehen vor. Bezahlungen werden ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) akzeptiert.
(2) AES Consulting behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Vorauskasse oder angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen zu verlangen. AES Consulting kann die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Begleichung offener Beträge abhängig machen.
(3) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.
(4) Bei Zahlungsverzug fallen beim Kunden zusätzliche Mahngebühren von jeweils CHF 30.00 für die zweite und dritte Mahnung an.
(5) AES Consulting steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern oder einzustellen.
(6) Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegenüber AES Consulting ist nicht zulässig.
5. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur umfassenden und zeitnahen Mitwirkung verpflichtet. Er hat AES Consulting alle für die Dienstleistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben.
(2) Der Kunde hat die für die Leistungserbringung erforderlichen organisatorischen, technischen und tatsächlichen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen. AES Consulting darf davon ausgehen, dass die vom Kunden gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.
(3) Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt AES Consulting nur, wenn dies vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich selbst verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde ebenfalls selbst verantwortlich.
(5) Mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz nicht in Konflikt stehen.
(6) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. AES Consulting ist berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand zum geltenden Stundenansatz in Rechnung zu stellen.
(7) Der Kunde hat Entwürfe, Zweckumschreibungen, Statuten, Anmeldungen, Offerten, Gesuchsunterlagen und sonstige Vorlagen von AES Consulting unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder schriftlich zu beanstanden. AES Consulting darf auf erteilte Freigaben sowie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der freigegebenen Inhalte vertrauen.
(8) Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen, rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheide sowie für die Verwendung der Arbeitsergebnisse von AES Consulting selbst verantwortlich.
6. Pflichten von AES Consulting
(1) AES Consulting erfüllt ihre Verpflichtungen mit der erforderlichen Sorgfalt durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Es besteht Einigkeit, dass AES Consulting, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schuldet.
(2) Die Dienstleistungen werden je nach Art des Auftrags online, vor Ort beim Kunden oder am Sitz von AES Consulting erbracht. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt der Sitz von AES Consulting als Erfüllungsort.
(3) AES Consulting ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Dritte und Hilfspersonen beizuziehen, insbesondere Notare, Revisoren, Anwälte und weitere Fachpersonen. AES Consulting stellt sicher, dass der Beizug unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
(4) AES Consulting kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse, behördlicher Entscheide, Registereinträge oder Ergebnisse abgeben, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Prognosen, Empfehlungen und Erwartungen stellen keine verbindlichen Zusicherungen dar.
(5) Dem Kunden ist bewusst, dass AES Consulting keine anwaltliche Vertretung, keine Prozessführung und keine umfassende Steuer-, Finanz- oder aufsichtsrechtliche Beratung erbringt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für sämtliche Fragestellungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit den vereinbarten Dienstleistungen stehen, hat sich der Kunde in Eigenverantwortung an die zuständige Fachperson zu wenden.
(6) Einreichungen, Anmeldungen und Meldungen an Behörden, Register, Notare oder andere Stellen erfolgen grundsätzlich gestützt auf die Angaben und Freigaben des Kunden.
(7) AES Consulting ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, zu sistieren oder den Vertrag ausserordentlich zu beenden, wenn der Kunde unvollständige, widersprüchliche oder offensichtlich rechtswidrige Angaben macht, erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder erhebliche rechtliche oder regulatorische Risiken bestehen.
(8) Auskünfte, Empfehlungen, Stellungnahmen und Arbeitsergebnisse von AES Consulting beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Rechtslage, Verwaltungspraxis, Rechtsprechung, behördlichen Praxis sowie auf dem AES Consulting zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalt.
(9) AES Consulting ist ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet, den Kunden über nachträgliche Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, Verwaltungspraxis, behördlichen Praxis oder des relevanten Sachverhalts zu informieren oder bereits erbrachte Leistungen, Einschätzungen und Arbeitsergebnisse daran anzupassen.
(10) Angaben zu Fristen, Bearbeitungszeiten, Terminen und Zwischenergebnissen sind unverbindlich, sofern sie von AES Consulting nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung des Kunden, infolge Verzögerungen bei Dritten oder infolge sonstiger Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von AES Consulting begründen weder Verzug noch eine Haftung von AES Consulting.
7. Gewährleistung
(1) AES Consulting erbringt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anerkannten Sorgfaltspflichten. Eine Gewährleistung oder Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges wird nicht übernommen.
(2) AES Consulting leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Informationen und Unterlagen, die auf Angaben des Kunden oder Dritter beruhen.
(3) Gutachten, Stellungnahmen, Empfehlungen, Entwürfe und vorläufige Arbeitsergebnisse sind nur verbindlich, soweit sie von AES Consulting ausdrücklich als definitiv bezeichnet oder rechtsgültig unterzeichnet worden sind. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis abweichen und sind nicht verbindlich.
(4) Allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen sind AES Consulting unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat AES Consulting eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und, soweit sachlich möglich und geschuldet, zur Nachbesserung einzuräumen.
8. Rücktritt und Kündigung
(1) Aufträge, die rechtlich als Auftrag zu qualifizieren sind, können von beiden Parteien jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.
(2) Bereits erbrachte Leistungen und getätigte Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten. Soweit kein Pauschalhonorar vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung zum geltenden Stundenansatz. Bei Pauschalhonoraren ist AES Consulting berechtigt, die bis zum Beendigungszeitpunkt bereits erbrachten Teilleistungen anteilig nach Leistungsstand oder, soweit sachgerechter, nach effektivem Zeitaufwand abzurechnen.
(3) Erfolgt der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit, bleibt Art. 404 Abs. 2 OR vorbehalten.
(4) Bereits entstandene externe Kosten, insbesondere Notar-, Revisor-, Handelsregister-, Behörden- und sonstige Drittgebühren, sind vom Kunden in jedem Fall vollumfänglich zu tragen.
(5) Bereits bezahlte Beträge werden nach Abzug der geschuldeten Honorare, Auslagen und Drittkosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Unterlagen und Daten bei Vertragsende
(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt AES Consulting dem Kunden dessen Unterlagen und Daten auf Anfrage in geeigneter Form zur Verfügung, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der damit verbundene Aufwand wird zum geltenden Stundenansatz in Rechnung gestellt.
(2) AES Consulting ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zwecks Dokumentation der erbrachten Leistungen, zur Wahrung berechtigter Interessen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu behalten.
(3) Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich.
(4) AES Consulting bewahrt ihre geschäftlichen Unterlagen und die vertragsrelevante Korrespondenz im Rahmen der gesetzlichen Pflichten sowie, soweit zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, für zehn Jahre auf.
10. Haftung
(1) AES Consulting haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn wird vollumfänglich ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für direkte Schäden wird auf maximal die Summe des vom Kunden für den betroffenen Auftrag bezahlten Honorars beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht verursachte direkte Schäden.
(4) Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, insbesondere durch unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen, reduziert sich die Haftung von AES Consulting entsprechend.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden innert sechs Monaten nach Schadenseintritt bei AES Consulting schriftlich zu melden. Eine verspätete Meldung kann bei der Beurteilung allfälliger Ansprüche berücksichtigt werden.
(6) Soweit gesetzlich zulässig gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen von AES Consulting.
(7) Für Leistungen von Dritten, die der Kunde direkt beauftragt oder die als eigenständige Leistungsträger auftreten, namentlich Notare, Revisoren, Anwälte, Banken, Versicherer, Behörden, Registerstellen oder technische Dienstleister, haftet AES Consulting nicht.
11. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
(2) Durch AES Consulting als vertraulich gekennzeichnete oder aus den Umständen als vertraulich erkennbare Informationen sind als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis zu werten und geheim zu halten. Der Kunde wird solche Informationen weder für eigene Zwecke nutzen noch ganz oder teilweise unberechtigten Dritten zugänglich machen.
(3) AES Consulting ist ihrerseits verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen ist die Weitergabe an beigezogene Hilfspersonen oder Auftragsbearbeiter, soweit dies zur Auftragserfüllung oder zum Betrieb der eingesetzten Systeme erforderlich ist, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin.
12. Datenschutz
(1) AES Consulting erhebt, bearbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
(2) AES Consulting hat angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um Datenverluste und Zugriffe unberechtigter Dritter nach dem Stand der Technik, soweit möglich, zu verhindern.
(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Auftragserfüllung sowie zum Betrieb der eingesetzten Systeme Daten an beigezogene Dritte und Auftragsbearbeiter weitergegeben werden können, insbesondere an Notare, Revisoren, Behörden, Registerstellen, IT- und Cloud-Dienstleister sowie weitere Fachpersonen, soweit dies für die Dienstleistungserbringung erforderlich ist.
(4) Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekanntgewordenen Personendaten geheim zu halten und ausschliesslich zu dem Zweck zu verwenden, für welchen sie bekanntgegeben wurden.
(5) Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von AES Consulting auf www.aes-consulting.ch geregelt.
13. Immaterialgüterrechte
(1) Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch AES Consulting erstellten Unterlagen, Dokumenten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei AES Consulting. Dem Kunden wird ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zwecks eingeräumt.
(2) Die Weitergabe von Unterlagen, Dokumenten und sonstigen Arbeitsergebnissen an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von AES Consulting zulässig.
(3) Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von AES Consulting Inhalte, an welchen Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt AES Consulting von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
14. Werbliche Ansprache
(1) AES Consulting ist berechtigt, dem Kunden Informationen zu ihren Dienstleistungen oder ähnlichen Angeboten per Post zuzusenden. Eine werbliche Ansprache per E-Mail oder über andere elektronische Kanäle erfolgt nur, soweit der Kunde vorgängig ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Ausnahme dies zulässt.
(2) Der Kunde hat jederzeit das Recht, der Zusendung solcher Informationen zu widersprechen. Der Widerspruch kann per E-Mail an die von AES Consulting angegebene Kontaktadresse oder über die in der jeweiligen elektronischen Nachricht vorgesehene Abmeldemöglichkeit erfolgen.
(3) AES Consulting kann Kontaktdaten des Kunden an Partnerunternehmen von AES Consulting nur weitergeben, sofern der Kunde dieser Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat. Eine werbliche Ansprache durch Partnerunternehmen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
15. Höhere Gewalt
(1) Wird die fristgerechte Erfüllung durch AES Consulting, deren Hilfspersonen oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist AES Consulting während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Pandemien, Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle, längerdauernde Ausfälle von Kommunikations- oder IT-Infrastrukturen sowie behördliche Anordnungen, die die Leistungserbringung verunmöglichen.
(3) Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistetes Entgelt ist durch AES Consulting zurückzuerstatten, abzüglich des Entgelts für bis dahin erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
16. Schlussbestimmungen
(1) Änderung der AGB: AES Consulting behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neue Version tritt durch Publikation auf www.aes-consulting.ch für künftige Vertragsverhältnisse in Kraft.
(2) Priorität: Diese AGB ersetzen frühere Fassungen dieser AGB. Einzig Bestimmungen aus Individualverträgen, Offerten, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen, welche die Bestimmungen dieser AGB spezifizieren oder ihnen widersprechen, gehen diesen AGB vor.
(3) Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit AES Consulting ohne deren vorgängige schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
(4) Form von Änderungen: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu Beweiszwecken mindestens einer schriftlich nachweisbaren Form, insbesondere per E-Mail, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für allfällige Vertragslücken.
(6) Anwendbares Recht: Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.
(7) Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Im Übrigen ist Bern ausschliesslicher Gerichtsstand, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen.
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